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zur homepage Rainer Atzbach, Die mittelalterlichen Funde und Befunde der Ausgrabung Hannover-Bohlendamm

zur Inhaltsangabe

5. Die Baugeschichte nach Ausweis der Grabungsbefunde

5.1. Horizont A: Die frühe Besiedlung 11./12. Jh.

5.2. Horizont A/B: Das frühstädtische Kataster (sp. 12. Jh. bis Mitte 13. Jh.)
5.2.1. Die Zerstörung der frühen Bebauung und provisorischer Wiederaufbau
5.2.2. Das Steinwerk
5.2.3. Die Beschaffenheit der Umgebung
5.2.4. Rekonstruktionsvorschlag für das "Urgrundstück"

5.3. Horizont C: Die Frühzeit der historischen Straße
5.3.1. Die frühe Bebauung von "alt L 1"
5.3.2. K 38 und K 39 als einheitliches Grundstück
Exkurs: Zur mittelalterlichen Mauertechnik in Hannover

5.4. Horizont D: Die Bebauung der Grundparzellen (zweites Drittel 14. Jh. bis 15. Jh.
5.4.1. Die Trennung von K 38 und K 39
5.4.2. Das Anwesen "alt K 47"
5.4.3. Das Anwesen "alt L 1"
5.4.4. Die Entstehung selbständiger Buden als Teile von "alt L 1"

5.5. Horizont E: Bauliche Verdichtung
5.5.1. Die Aufteilung der Einheit Steinwerk/ Vorderhaus
5.5.2. Unklare Umbauten im Bereich K 38 und K 39
5.5.3. Der Neubau des Hermen Goderingk auf K 49
5.5.4. Die Aufteilung von "alt K 47"
5.5.5. Die Latrine II-44

5.6. Horizont F: Neuzeit
5.6.1. Neubauten
5.6.2. Umbauten




5. Die Baugeschichte nach Ausweis der Grabungsbefunde

5.1. Horizont A: Die frühe Besiedlung 11./12. Jh. (Abb. 9 - Abb. 11)

Vier Scherben aus der römischen Kaiserzeit (?) und zwei aus dem 10./11. Jh. stammen aus deutlich jüngeren Befunden, sie sind deshalb kein sicherer Beleg für eine ältere Besiedlung der Dammstraße, sondern allenfalls ein Hinweis auf die Nähe einer menschlichen Siedlung in dieser Zeit.

Die eigentliche Besiedlung des Grabungsgeländes beginnt mit den Befunden des Horizontes A (Vgl. die schematische Darstellung der Befunde, Abb. 8). Die älteste von Menschen genutzte Bodenoberfläche ist im nördlichen Grabungsareal nur rudimentär erhalten (Lh III-8, Ostbereich, Abb. 9). Im südlichen Grabungsbereich erlauben die Ausschnitte der ältesten Oberfläche und die Oberkante des anstehenden Bodens eine Rekonstruktion der ursprünglichen Topographie (Abb. 10): Das Gelände von Dammstr. 13-15 war eben (Beil. 6, P=Profil 10,2; Beil. 5, P 9,2; Beil. 3, P 2,19). Von Dammstr. 10 bis 12 erstreckte sich eine wannenförmige Senke, zwischen ihrer Nord- und Südkante (Beil. 4, P 4,1 und Beil. 3, P 1,9) sinkt der Boden um einen halben Meter ab (Mitte und tiefster Punkt: Beil. 5, P 7,2). Nach Westen steigt das Gelände wieder an (Beil. 5, P 7,1), die Ostkante ist nicht er­faßt. Die älteste Bodenoberfläche enthält Keramik aus dem 11./12. Jh.; die Abschnitte Lh I-215 (Beil. 3, P 2,19) und Lh I-160.3/.6 (Beil. 5, P 7,2) blieben länger von Bauvorgängen unberührt und enthalten deshalb auch jüngere Funde.

Die Reste der frühesten Besiedlung sind sehr dürftig und fragmentarisch: in IR 5 ist ein einzelnes, spitz zulaufendes Stakenloch (Pf= Pfostenloch 1: Beil. 6, P 10,3) verzeichnet, das sich jeder Deutung entzieht - oder alles offenläßt (Zaun, Flechtwerkwand usw.).

Im späten 11./12. Jh. wurde die über 3 x 2,5 m messende Grube E verfüllt (Beil. 4, P 4,2; 6,2)42. Ihre genaue Kontur ist bis auf die Südostecke unsicher, insbesondere die Ausdehnung in Richtung Dammstraße (Abb. 10). Die Abmessungen und der annähernd waagrechte Boden ca. 0,70 m unter der zeitgenössischen Oberfläche erinnern an ein Grubenhaus, die Eingrabung in der Südostecke wäre dann als Pfosten zu deuten, der mit einem nördlich die­ser Grube im Planum erfaßten vergleichbaren Pfostenloch in Verbindung zu bringen sein könnte - will man diesen tiefsten Punkt der Grube nicht als simples Schöpfloch deuten (Abb. 10, Pf 2)[43]. ähnlich mächtige Pfostenlöcher und Abmessungen kennzeichnen die Halbkeller der archäologisch nachgewiesenen mutmaßlichen Frühform des niederdeutschen Hallenhauses ("Typ Gasselte B", 11./12. Jh.-13. Jh., Abb. 7,2), dessen bislang östlichster Vertreter in Bielefeld ausgegraben worden ist[44]. Die Länge des hallenartigen Vorderteils dieses Haustyps entspricht ziemlich genau der Entfernung von Grube E bis zur historischen Leinstraße, hätte dort also Platz gefunden. In diesem vorderen Bereich liegt eine ältere Grube unterhalb des ältesten Laufniveaus in der Flucht der beiden Pfostenlöcher, sie war allerdings fundleer und ist deshalb undatierbar (Gr I-144.2: Beil. 3, P 1,14). Eine Deutung dieser ältesten Baumaßnahmen anhand der stark fragmentierten Befunde ist eher spekulativ als spektakulär, eine Nutzung dieses Grundstückes im späten 11./12. Jh. belegen sie jedoch allemal.

Nach der Aufgabe von Grube E entsteht ein neuartiges Bauwerk (Abb. 11): Leicht eingetieft bzw. auf einer Ausgleichsschicht aus Lehm und Bruchsteinen wird Mauer M I-257 errichtet (Beil. 4, P 4,2a.10; 6,6.7). Ihre östliche und nördliche Kante besteht bis 0,60 m Höhe aus sorgfältig zugehauenen, vermörtelten Kalksteinquadern, die auf Sicht gearbeitet sind (Abb. 79,1). Ihre östliche Kante verläuft parallel zur Innenkante jenes Teilstückes von M I-186, das mit 0,60-0,70 m deutlich dünner ist als die übrige Mauer (1,00 m, Abb. 11). Die genaue Gestalt dieses Bauwerkes ist nicht mehr zu rekonstruieren: Die geringe Höhe der Mauer, ihre flache Gründung und die mit kleinen Quadern gebildete Ecke schließen auch einen Fachwerkbau mit massivem Fundament - einen Ständerbau - nicht aus. Gegen eine Rekonstruktion als Massivbau könnten der umfassende Abbruch und die Umgestaltung der erhaltenen Teile in der nächsten Bauphase sprechen. Die Reste dieses Baues liegen parallel zu den jüngeren Mauern M I-125 und M I-144 (Abb. 11). Diese könnten also eine Bauflucht konserviert haben, die zur Bauzeit von M I-257 bestand, deuten somit möglicherweise auf ein zugehöriges Gebäude in ihrem Bereich. Eine direkte Datierung dieser ältesten Mauer ist in Ermangelung zugehöriger Funde nicht möglich. Den terminus post quem liefert Grube E, deren Funde in das späte 11./12. Jh. gehören. Das Mauerwerk selbst ähnelt bedingt Mauertyp I in Hannover (siehe Exkurs), der allerdings auch nicht näher als in das 12. Jh. zu datieren ist.

5.2. Horizont A/B: Das frühstädtische Kataster (sp. 12. Jh. bis Mitte 13. Jh.; Abb. 11 und Abb. 12)

5.2.1. Die Zerstörung der frühen Bebauung und provisorischer Wiederaufbau

Im späten 12. Jh. wird Graben A ausgehoben, er ist 0,80 m breit und tief (Beil. 4 P 4,3; 2,7 und Abb. 11). Während seine Ausdehnung nach Osten, Norden und Süden klar ist, bleibt sie in Richtung Dammstraße offen. Er enthielt mehrere Wandscherben, die nicht genauer als spätes 12. bis erste Hälfte 13. Jh. zu datieren sind. Da das Geländerelief nach Norden anstieg, könnte er schlicht als Wasserfanggraben zum Schutz weiter südlicher liegender Bauten vor anlaufendem Regenwasser gedient haben - will man diesen Graben nicht als ältere Grundstücksgrenze deuten.

Eine ausgeprägte Brandschicht überdeckt den gesamten Bereich der frühen Bauvorgänge (Ps I-181.35: Abb. 11; Beil. 3, P 1, Oberkante 9; Beil. 4, P 4,4; Beil. 5, P 7, Mitte 2). Ihr jüngstes Fundgut gehört in das späte 12. oder frühe 13. Jh. 1189 brannte König Heinrich VI. civitatem Hanovere nieder, möglicherweise ging die frühe Bebauung in diesem Brand unter. Die Konzentration der Brandschicht in der Nähe des älteren Baues mit Steinfundament (M I-257) könnte ein weiteres Indiz dafür sein, daß er im Aufgehenden aus Holz oder aus Fachwerk bestand.

Unmittelbar nach dem Brand begann der Wiederaufbau (Abb. 12): In IR 18 zeugen zwei flache Pfostenlöcher von einer Holzbebauung (Pf 7-8: Beil. 3, P 1,5; Beil. 4, P 4,5). Das östliche dieser beiden liegt auf der bekannten Flucht, die Verbindungslinie der beiden Pfostenlöcher steht rechtwinklig zu ihr. Offenbar war dieser flach gegründete Pfostenbau nur ein Provisorium - oder ein Baugerüst evtl. zur Abstützung des brandgeschädigten Hauses M I-257.

5.2.2. Das Steinwerk (Abb. 12 und Abb. 13)

Im Hinterbereich von Dammstr. 12 erstreckt sich eine Schicht mit Mörtelspuren, Steinabschlägen usw., die sie als Bauhorizont eines Steinbaues ausweisen (Lh I-181.36: Beil. 3, P 2,8; Beil. 4, P 3,5). Das Fundgut dieser Schicht enthält mehrheitlich Formen des 12. Jh., die jüngsten Typen gehören in das frühe 13. Jh., sie entstand also wohl um 1200. Auf dieser Schicht ruht Mauer M I-186 (Beil. 3, P 1,7 auf 6). Sie läuft nach Süden und überbaut die Reste der ältesten Mauer I-257 in neuer Technik (Abb. 12; Beil. 4 P 6,7). Der neue Bau ist ein Massivbau. Die Fundamentmauern lassen grob lagerhaft geschichtete kleinteilige Kalkbruchsteine erkennen, die meist in Lehm versetzt wurden (Beil. 3 P 1,7). Sie sind in Schalenmauerwerk auf­geführt und ruhen teilweise auf einem Lehmbett (Beil. 5 P 7,34). Diese Mauertechnik ent­spricht Typ II in Hannover (zweite Hälfte 12. bis erste Hälfte 13. Jh., siehe Exkurs). Nach Süden wird M I-186 in den anstehenden Boden eingetieft und besitzt eine Fundamentverstärkung (Beil. 5, P 7,3). Dieser Bau ist als Steinwerk anzusprechen. Da leider kein Bauaufmaß vorliegt, sind seine Bauteile jedoch nur unsicher vom jüngeren Bestand zu unterscheiden:

Zur ältesten Bauphase gehören sicher die Umfassungsmauern (Abb. 12: M I-189, M I-102, M I-120/122, M I-75). Die Mauerstärke beträgt 1,00-1,50 m, ist im Bereich hinter M I-257 jedoch auf 0,70 m geschwächt, dies könnte daraufhin deuten, daß auf diesem Teilstück unter Verwendung von M I-257 ein Gebäudeteil existierte, möglicherweise ein Eingangsvorbau oder ein Abtritt[45]. Die Nordwand besteht aus einer äußeren, mit M I-186 auf Verbund gebauten Schalenmauer (M I-75) und einer inneren, vorgesetzten Mauer M I-90 (siehe Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 6, Abb. 79,2) - deren Nische ist jünger. Diese innere Wand war mit der Westwand (M I-120/122) auf Verbund gemauert und entspricht in ihrer Ausführung der Südwand (M I-102, Abb. 79,3): Die Mauerhäupter der Innenwände sind somit deutlich glatter gestaltet als die der Außenwände.

Die Innenkante von M I-186 zeigt in der Nordostecke einen deutlichen Versprung gegen die Verlängerung von M I-90. Leider wurde die gesamte Ostflanke des Steinwerks bis zur jüngsten Treppe nicht zeichnerisch dokumentiert, so daß Darstellung und Interpretation unsicher bleiben müssen: Entweder handelt es sich um den Überrest einer älteren Bauphase - noch aus der Zeit von M I-257 ? - oder eine Planänderung. Zweischalige Außenwände sind bei frühen Steinwerken in Braunschweig nachgewiesen worden, die innere Mauer trug die Balken der hölzernen Flachdecke[46]. Die Auflage dieser Balkendecke in der Südmauer muß offen bleiben, entweder verjüngte sie sich im Aufgehenden oder war ebenfalls - unerkannt - zweischalig. Der zugehörige Kellerboden besteht aus Ziegelfliesen, deren Format in Braunschweig bei einer Kemenate des 13. Jh. belegt ist (B I-109, Beil. 5, P 7,26a). Dort beträgt die Höhe vergleichbarer Steinwerkkeller 1,90-3,00 m[47].

Hinter dem dünneren Abschnitt der Ostwand M I-186 befindet sich M I-166, beide umschließen einen erdgefüllten Zwischenraum, dessen Schichten z.T. außerhalb des Steinwerks weiterlaufen (Beil. 5 P 7,24 hinter 20). Sollte diese Wand zum ältesten Bau gehören, so würde sie den Innenraum gegen den mutmaßlichen Eingang M I-257 abschirmen. Der südlich anschließende Mauerblock (Abb. 12) könnte ein Kaminfundament sein, möglicherweise wird der Befund allerdings durch die jüngste Treppe verunklärt (Beil. 1, M I-96-98). Insgesamt ergibt sich ein annähernd quadratischer Baukörper von ca. 9 x 10,50 m, dessen Wände nicht recht­winklig zueinander stehen. Der Kellerraum war ursprünglich nicht unterteilt und besaß einen Zugang vom Erdgeschoß, der aus dem Befund nicht näher zu bestimmen ist - wahrscheinlich eine Falltür oder Leiter.

5.2.3. Die Beschaffenheit der Umgebung

Bei Dammstr. 10 zeichnen sich über der Brandschicht vier Stakenlöcher in regelmäßigem Abstand ab, die in der alten Flucht liegen (Pf 3-6: Beil. 3, P 1,8.10.11.14). Weitere Stakenlöcher befinden sich im Hinterhofbereich von Dammstr. 12, sie sind in den Bauhorizont eingetieft (Pf 9, Abb. 12). Sie sind als Überrest eines Zaunes zu deuten. Der Sachsenspiegel aus dem frühen 13. Jh. schreibt die Einzäunung eines Grundstücks vor, Flechtwerkzäune werden ausdrücklich genannt[48].

Gleichzeitig entstand östlich davon ein ca. 3 m tiefer, über 2,50 m breiter Graben, der sich von Süd nach Nord verbreiternd über das gesamte südliche Grabungsgelände zieht (Abb. 12). Er wurde in mehreren O-W-Profilen erfaßt (Beil. 5, P 7,8-14; 8,2-4; 9,3-4; Beil. 6, P 10,17-18 und Profil I-147, siehe Abb. 80/1, Grubenbeschreibung IR XXIII). Seine ältesten Einfüllschichten enthalten Funde der Zeit um 1200 (Beil. 5 P 8,2-4 und Beil. 6, P 10,17). Unmittelbar neben dem Steinwerk ist er als Spitzgraben ausgebildet, er schneidet in IR 18 den Bauhorizont, in IR 16/17 die zeitgenössische Oberfläche Lh I-160.3 (Beil. 5, P 7,2). Die tiefste Stelle des Gra­bens liegt östlich des Steinwerks, nach Süden verflacht er deutlich, nach Nor­den gering­fügig (Beil. 5, P 8,2; Beil. 6, P 10,17). Damit läuft sein Gefälle gegen die natürliche Geländeneigung, er war also weniger geeignet, Wasser abzuführen als solches zu halten. Die ausladende Fundamentsicherung der Steinwerk-Ostwand spricht für die Existenz oder die Planung des Grabens beim Bau des Steinwerks (Beil. 5, P 7,20).

Nördlich und östlich des Gebäudes befinden sich mehrere Erdschichten über dem zeitgenössischen Laufhorizont I-160.3 bzw. über dem Bauhorizont des Steinwerks, die ausschließ­lich älteres Fundgut als diese enthalten, sie müssen also verlagert sein (Beil. 5, P 7, 4 über 2; Beil. 4, P 4,7-9 über 8; Beil. 3, P 2, 9-12 über 8)[49]. Wahrscheinlich handelt es sich bei diesen Schichten um Aushub, der bei der Ausschachtung des großen Grabens anfiel und bewußt von außen an das Steinwerk geschüttet wurde. Die Baugrube der Ostwand des Steinwerks schnei­det fundleere Schichten, die ebenfalls zum Aushub gehören dürften (Beil. 5, P 7, 5-7 über 4); diese Verzahnung Baugrube/ Aushub/ Bauhorizont deutet auf eine gleichzeitige Entstehung des großen Grabens und des Steinwerks hin.

Das Steinwerk stand in der wannenförmigen Geländesenke (siehe Horizont A), es verfügte darum im Norden, an ihrer tiefsten Stelle, über keine Baugrube. Statt dessen wurde dort das Fundament zugeschüttet. Dies war erstens nötig, weil die Fundamentmauern in Lehm versetzt waren und zweitens, weil so das Geländerelief jetzt eingeebnet werden konnte. Da das Außenniveau dennoch leicht nach Norden anstieg, wurde wiederum quer zur Steigung ein etwa 1 m breiter und tiefer Wasserfanggraben ähnlich und fast an der gleichen Stelle wie Graben A gezogen (Graben B, Beil. 3, P 2,14-16; Beil. 4, P 4,12.13), er entwässerte in den großen Graben (Beil. 4, P 5,2-5). Die Funde aus der obersten Einfüllschicht datieren zugleich die neue Geländeober­kante bei etwa 54,50 m in das 13. Jh (Beil. 3, P 2,18). Diese liegt etwa einen Meter höher als das Ausgangsni­veau in der Senke und als der älteste Kellerboden des Steinwerks B I-109 (Beil. 5, P 7,26a), zugleich mindestens einen Meter tiefer als das Erdgeschoßniveau und damit der Eingang des Steinwerks. Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, den Bau des Steinwerkes, des großen Grabens und des Grabens B als Bauvorgang aus einer Planung der Zeit um 1200 zu betrachten (Abb. 13).

Mit der Anlage dieses Grabens wurde der Bereich der Grundstücke Dammstr. 13-16 erstmals nachweisbar in eine Bautätigkeit eingebunden: dort entstand Grube F (Abb. 12 und Beil. 6, P 10,5-7). Einen Datierungsanhalt in das 12./13. Jh. bieten die Keramikinventare der zeitgenössischen Oberfläche und der jüngsten Verfüllschicht (Beil. 6, P 10,4 und 11). Wegen der steilen Kante im Westen ist eine Interpretation als Grubenhaus möglich, eine nähere Ansprache durch die Fragmentierung allerdings nicht: die Nordgrenze und die Westgrenze sind im Planum erfaßt, die Ausdehnung nach Süden und Osten muß offenbleiben (Abb. 12). Setzt man eine Begrenzung durch den großen Graben im Osten voraus, so ergäbe sich eine Länge von maximal 3 m, eine für Grubenhäuser übliche Dimension. Der zungenförmige Ausläufer der Grube nach Westen ist mit 0,40 m Breite für einen Zugang wohl zu schmal.

Der Verlauf des großen Grabens durchschneidet die historischen Parzellen K 47 und K 48, folgt aber grob der Nord-Süd-orientierten Grenze zu Parzelle L 2. Der Zaun an seiner Kante spricht dafür, daß er eine ältere Grundstücksaufteilung nachzeichnet, die offenbar weit großzügiger war als das historisch überlieferte Kataster.

5.2.4. Rekonstruktionsvorschlag für das "Urgrundstück"

Leider müssen die Grenzen nach Süden, Norden und Westen hypothetisch bleiben: Höchstwahrscheinlich reichte dieses "Urgrundstück" im Süden bis zur Leinstraße - nach ihrem Verlauf orientiert sich ja die Bauflucht. Im Norden befindet sich um 1200 bereits die älteste Marktplatzbebauung [50], setzt man dort spekulativ eine gleichgeartete Urstruktur wie an der Leinstraße voraus, könnte ihre gemeinsame Begrenzung auf halber Strecke der Dammstraße gelegen haben. Ähnlich tiefe Parzellen zeigt das Urkataster zwischen Lein-, Köbelinger- und Osterstraße (Abb. 4). Die älteste Dammstraße verlief sicherlich nicht unmittelbar an der westlichen Mauerkante des Steinwerks, sondern - wenn es sie zu dieser Zeit überhaupt gab - weiter im Westen:

Der für den heutigen Bohlendamm namengebende Bohlenweg des späten 13. Jh. wurde auf dem Marktplatz in zwei Metern Länge angeschnitten, sein Verlauf ist nicht verläßlich rekonstruierbar. Er liegt im spitzen Winkel zur historischen Dammstraße und zudem schon am Fundort ca. 10 m nach Westen gegen sie verschoben (nämlich parallel zur Westfront des Rathauses, Abb. 14,1). Verlängert man den Verlauf dieses Ausschnittes auf die Leinstraße zu, so beträgt der Abstand von der Westkante des großen Grabens bis zur hypothetischen ältesten Dammstraße ca. 40 m, von der erschlossenen Ostkante also ca. 42 m. Die historische Dammstraße ist etwa 100 m lang; wenn wir zwei Urgrundstücke zwischen Marktplatz und Leinstraße annehmen, hätten sie somit eine Tiefe von jeweils ca. 50 m. Aus diesem Denkspiel folgt ein reichlich hypothetisches Grundstück von ca. 40 x 50 m. Geringere Dimensionen ergibt ein anderer Ansatz: Grundsätzlich könnte die Westgrenze des Grundstückes durch die historischen Parzellengrenzen der Leinstraßenbebauung ähnlich konserviert worden sein wie die Ostgrenze zu L 2. In diesem Falle wäre sie wohl mit der Grenze L 294/295 zu identifizieren (Abb. 14,2). Ähnlich großzügig zugeschnittene Grundstücke zeigt das Urkataster von Hannover südlich der Burgstraße (Abb. 4), also in der "Lehnshofsiedlung", die in der Forschungsgeschichte einer (nieder)adligen Bewohnerschaft zugeschrieben wurde.

Dieses Urgrundstück bestand offenbar nicht mehr lange im 13. Jh.: Bereits die ältesten Einfüllschichten belegen, daß der große Graben noch in diesem Horizont, also vor dem späten 13. Jh., erheblich verflachte (Beil. 5, P 8,2.3 und Beil. 6, P 10,17). Er war wahrscheinlich schon in der Mitte des 13. Jh. bei weitem nicht mehr so imposant wie zu Beginn des Jahrhunderts. Offenbar hatte er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Funktion, für die er in seiner ursprünglichen Größe angelegt worden war. Das historische Kataster setzt die Aufgabe des großen Grabens voraus. Es ist nicht auszuschließen, daß die Änderung des Katasters und die Anlage der Dammstraße vor dem Hintergrund der Stadtrechtsbestätigung von 1241 zu sehen ist. In diesem Bereich könnte das historische Kataster dementsprechend um die Mitte des 13. Jh. entstanden sein.

5.3. Horizont C: Die Frühzeit der historischen Straße (sp. 13.- fr. 14. Jh.; Abb. 15)

5.3.1. Die frühe Bebauung von "alt L 1"

Der südliche Teil des großen Grabens blieb nur östlich des Steinwerkes weitgehend unberührt. dort gibt es nur geringe Erdeintragungen aus dem 13./14. Jh. (Beil. 5, P 7,8). Der mittlere Teil wurde wahrscheinlich ab dem 13. Jh. verfüllt, als auch der dort mündende Graben B aufgegeben wurde (Beil. 4, P 5,2-7). Der nördliche Teil enthält erhebliche, offenbar bewußt eingeschüttete Erdmengen, deren jüngsten Funde in das 14. Jh. weisen (Beil. 6, P 10,18.28). Unter Berücksichtigung der Fundvergesellschaftung engt sich der Rahmen auf die zweite Hälfte des 13. bis frühes 14. Jh. ein. Der einst große Graben beschränkt sich nun offenbar auf einen kurzen Abschnitt - unter der Trauflinie des Steinwerks, evtl. als Wasserfang (Abb. 15). Die Verschüttung besonders des Abschnittes hinter Dammstr. 14 diente höchstwahrscheinlich der Baulandgewinnung. Sie ist der terminus post quem für die Bebauung des rückwärtigen Teiles der einst überschnittenen Grundstücke K 47-49. Das Grundstück Dammstraße 13 zeigt an zwei Stellen Reste der ältesten Bodenoberfläche, ihre jüngsten Funde stammen aus diesem Horizont und sind in das 13./14. Jh. zu datieren (Lh I-215: Beil. 3 P 2,19; Beil. 5, P 9,2). Dies gilt auch für die Funde aus der nicht näher bestimmbaren Grube G (Beil. 5, P 9,18-20).

Vor 1300 entstand die große, holzausgesteifte Grube H: Im Planum zeichnet sich ein längsrechteckiger Grundriß von etwa 1,80 x 3,40 m als Verfärbung mit Holzresten ab (Abb. 16,1 und Abb. 15). Der Schnitt zeigt - rekonstruiert man die Grube bis zur zeitgenössischen Oberfläche (Beil. 5, P 9,7-9) - eine ursprüngliche Tiefe von ca. 3,80 m. Die genaue Konstruktion ist nicht mehr zu ermitteln, doch dürfte es sich um einen Holzkastenbau gehandelt haben. Der hölzerne Boden war mit einer Schicht aus Dachziegeln bedeckt, auf der zwei vollständige Gefäße (Abb. 49,129; Abb. 50,135), eine Randscherbe Siegburger Frühsteinzeug (Abb. 61,183) und mehrere Glasscherben (Abb. 73) lagen; alle Funde dieser Schicht gehören in die Zeit um 1300.

Die Ansprache dieser Grube ist nicht zweifelsfrei möglich: Einerseits reicht sie bis auf den von H. Plath erschlossenen Grundwasserspiegel hinab, andererseits ist ihre Grundfläche für einen herkömmlichen Brunnen viel zu groß, dennoch bezeichnete H. Plath einen ähnlichen Schacht auf dem Grundstück Burgstr. 15 als Brunnen. Für eine Vorratsgrube oder einen Holzkeller erscheint der Schacht zu tief, außerdem fehlt ein Kellerhals. Aus Braunschweig, Lübeck und Göttingen-Johannisstraße sind mehrere Holzkasten-Latrinen vergleichbarer Größe und Form aus dem 13./14. Jh. bekannt. Sie besitzen oft eine spitz ausgezogene Ecke, über der H. Rötting den Sitz vermutete, in Analogie dazu wäre die kastenförmige Erweiterung der Nordostecke (Abb. 16,1) als Fallschacht/ Einwurfschacht zu deuten. Allerdings wurde keine Füllschicht als Fäkalien beschrieben. Brunnen und Latrine müssen einander nicht ausschließen, ein Brunnenschacht wird häufig sekundär als Latrine genutzt, grundsätzlich ist auch möglich, daß hier eine Latrine erbaut, aber aus unbekannten Gründen nicht als solche, sondern z.B. als Vorratsgrube benutzt worden ist51. Die am Boden der Grube befindlichen Hohlziegel entsprechen nach den Grabungsakten den geläufigen Mönch- und Nonnenziegeln, deren Grundform schon in der Antike bekannt war. Seit dem 14. Jh. tritt in städtischen Siedlungen das ziegelgedeckte Hartdach vermehrt auf, gefördert durch brandpolizeiliche Ratsbestimmungen52. Die Funde liefern den terminus ante quem für die Anlage der Grube, sie müssen nicht zur ersten Füllung des Baues gehören, der dementsprechend in das späte 13. Jh. gehören könnte.

Aus naheliegenden Gründen bevorzugen Latrinen einen abgelegenen Ort auf dem Grundstück, meist an der hinteren Grundstücksgrenze. Diese Baugewohnheit verursachte offenbar Streit und Regelungsbedarf: in einem Göttinger Ratsstatut wird 1304 bestimmt Ouch ne schal niemant sineme nabure jeneghen koven neger buwen wenne uppe seven vöte, unde hemelchet boven erden seven vöte verre; eyne hemelchet in der erden dre vöte verre, sinngemäß gleich auch die Bestimmung des Sachsenspiegels: bacovene unn sprach kameren unn swin koben sullen sten dri vuoze von deme czuone. Folglich markieren Latrinen und kleinere Nebengebäude häufig Grundstücksgrenzen53. Tatsächlich beträgt der Abstand zur historischen Grundstücksgrenze K 48/49 ca. 0,70 m, also weniger als drei Hannoveraner Fuß54. Möglicherweise durfte die Grube deshalb nicht als Latrine benutzt werden.

Damit können wir den Standort der Grube H indirekt als Datierungshilfe für das Entstehen der Grundstücksgrenze K 48/49 benutzen, deren Existenz ja für die angenommene Randlage vorauszusetzen ist. Diese Grenze - und mit ihr die historische Dammstraße - muß somit vor dem späten 13. Jh. entstanden sein. Es handelt sich um die Nordgrenze des aus dem Haus- und Verlassungsbuch erschlossenen Grundstücks "alt L 1" (siehe Kapitel 4). Der schon erwähnte Bohlenweg auf dem Marktplatz, der als Frühform der Dammstraße angesehen wird, stammt aus dem späten 13. Jh. und unterstreicht diesen terminus ante quem für die Anlage der Dammstraße.

5.3.2. K 38 und K 39 als einheitliches Grundstück

Auf dem nördlichen Grabungsareal (Ostbereich) sind aus dem 14. Jh. zwei Baubefunde dokumentiert (Abb. 9): Auf den Grundstücken K 38 und 39 sind über dem Rudiment des ältesten Bodenniveaus III-8 (11./12. Jh. ?) Reste eines Baues mit Steinfundament erhalten. Das Mauerwerk ist - bei allem Vorbehalt wegen der schlechten Erhaltung - als Haupt einer Schalenmauer anzusprechen (M III-1, Abb. 80/2), deren Ausführung etwa Mauertyp III in Hannover entspricht (14. Jh., siehe Exkurs). Der dokumentierte Abschnitt ist als Ostmauer eines längsrechteckigen Bauwerkes zu identifizieren, die ehemalige Nordostecke zeichnen ausgebrochene Stellen am nördlichen Ende nach. Die Südostecke und ein halber Meter der Südmauer sind noch eine Steinlage hoch erhalten. Nach Westen zieht sich eine Ausbruchgrube in Verlängerung der Mauerreste Teilstücks (M III-5) und schwenkt nach 5-6 m nach Norden um. Die hier 1,70 m breite Ausbruchgrube (M III-15) könnte von einer breiteren Mauer zeugen. Dies erlaubt die Rekonstruktion eines Gebäudes von ca. 5,50 x 7 m Grundfläche. Es stand traufständig parallel zur Köbelingerstraße und ist als Rückgebäude zu deuten. Dieser Bau übergreift die im Hausbuch 1428/32 belegte Grundstücksgrenze K 38/ 39 (siehe Anhang 1), muß also älter sein als diese. Daher sei hier eine frühere Datierung im 14. Jh., in Horizont C, vorgeschlagen, auch wenn Horizont D nicht auszuschließen ist. Die Grundstücksgrenze stammt dementsprechend wohl aus dem 14. Jh.

Am südöstlichen Ende des Grundstücks K 39 lag eine gemauerte Latrine (III-11: Beil. 6, P 11). Sie befindet sich in nicht ganz so ausgeprägter Grenzlage zum Nachbargrundstück K 45 wie Grube H und enthielt Fäkalien. Der obere Teil der Latrine ist bei den Bauarbeiten zerstört worden, wahrscheinlich war sie ursprünglich noch 1-2 m tiefer55. Die einhäuptige Bruchsteinmauer entspricht in ihrer Bauweise Mauertyp III in Hannover (14. Jh., siehe Exkurs) und ist in der Mauerstruktur identisch mit M III-1/5 des oben geschilderten Rückgebäudes K 38/39 (Beil. 6, P 11,2). Die Grundfläche ist annähernd quadratisch (Abb. 16,2), im Inneren befand sich ein Holzeinbau. Das Inventar der untersten Füllschicht enthielt u.a. vier vollständige Kugelbodengefäße und ist in das späte 13. bis 14. Jh. zu datieren (Abb. 42,79; 46,108; 53,144; 54,145)56. Mit Blick auf die Mauertechnik und die Fundvergesellschaftung ist das frühe 14. Jh. vorzuschlagen. Der Bautyp ist im Spätmittelalter verbreitet und auch in Braunschweig belegt57.

Exkurs: Zur mittelalterlichen Mauertechnik in Hannover

Unter den Befunden der Ausgrabung Bohlendamm gibt es sehr viele Mauern, die keine Schichtverbindungen aufweisen oder allenfalls indirekt durch Funde datiert werden können. Daher soll hier ein Exkurs zur mittelalterlichen Mauertechnik eingefügt werden, der die wenigen in Hannover steingerecht aufgenommenen Mauerbefunde vorstellt und chronologisch ordnet. Die so ermittelten Typen stützen sich nur auf wenige Belege, die nicht unbedingt ihre volle Laufzeit abdecken müssen. Sie sind deshalb nur als Datierungsanhalt, nicht aber im Sinne einer gesicherten Bauchronologie zu verstehen, die durch die Zerstörung der historischen Stadt wohl leider nie mehr erstellt werden kann.

Die ältere Mauertechnik wird geprägt von der Verarbeitung des im Lindener Berg gebrochenen Kalksteins:

Mauertyp I (12. Jh. ?): H. Plath erkannte im Fundamentbereich der romanischen Ägidienkirche einen ältesten Bauabschnitt aus sorgfältig zugehauenen und lagerhaft in Erde verlegten Kalk-Hausteinen (Abb. 17,1), seine Ansprache als "Romanische Kapelle um 1100" ist nicht gesichert, möglicherweise gehört es zeitlich zum übrigen Fundament (1149/70)58.

Mauertyp II (zweite Hälfte 12. / erste Hälfte 13. Jh.): Das übrige Fundament der 1149/70 errichteten romanischen Ägidienkirche besteht aus unregelmäßig zugehauenen und grob lagerhaft in Erde verlegten Kalkbruchsteinen unterschiedlicher Größe. Diese bilden eine Schalenmauer mit unregelmäßig verfülltem Kern von ca. 1,50 m Stärke (Abb. 17,1). Eine übereinstimmende Ansicht bietet die obere Hälfte der Süd- und Ostwand des ältesten Rathauskellers (Marktflügel), durch historischen Rückschluß in das erste Drittel des 13. Jh. datiert (Abb. 17,2), das Fundament der Nicolai-Kapelle (Mitte 13. Jh., Abb. 17,3) und der untere Schachtabschnitt eines Brunnens aus der Schmiedestr. 30 (um 1200)59.

Mauertyp III (14. Jh.): Der Rathauskeller (Marktflügel) wurde um 1350 vertieft. Das verwendete Mauerwerk besteht aus großen polygonalen Bruchsteinen mit glatter Stirnseite (ca. 30-50 x 20 cm und größer), deren Fugen mit kleinen Bruchsteinen ausgezwickt sind, versetzt in Kalkmörtel (Abb. 17,5). Vergleichbar ist das aufgehende Mauerwerk der nova capella der Minoritenkirche/ Schloßkirche aus dem 14. Jh. sowie das Fundament der ecclesia selbst (1291-1310, Abb. 17,4)60.

Mauertyp IV (15. Jh.): Der Rathauskeller (Marktflügel) wurde 1453/55 mit einem Ziegelgewölbe überfangen, es stützt sich auf eine verputzte Mauer aus vermörtelten Bruchsteinen unterschiedlicher Größe (faustgroß bis ca. 30 x 40 cm), die lagerhaft geschichtet sind (Abb. 17,4)61.

Ziegelmauern: Hannover liegt an der Südgrenze des Bereichs der niederdeutschen Backsteingotik. Der "Gründungsbau" für Backsteinverwendung ist die Marktkirche St. Georg; während eine ältere Bauphase aus der zweiten Hälfte des 13. Jh (Georgskirche II) bereits mindestens eine Ziegelmauer aufweist, ist die heutige Kirche (Rekonstruktion der Georgskirche III, 1290-1340) komplett in Backstein aufgeführt.62

Die Ziegelbauweise wurde offenbar verzögert in den Profanbau übernommen, zunächst in Mischverbänden mit Bruchsteinen oder für Gewölbe. Das älteste profane Ziegelgewölbe wurde unter dem Marktflügel des Rathauses 1409-13 errichtet63. 1453/55 entstand der Marktstraßenflügel des Rathauses mit einer prächtigen Schmuckfassade. Dieser herausragende Repräsentationsbau der Bürgerschaft hatte gewiß Vorbildcharakter, ebenso prägend waren sicherlich die engen Beziehungen zur "Backsteinstadt" Lüneburg. Dennoch erfaßte der Backsteinbau Hannover nie so durchgreifend wie die nördlicheren Städte. Dies liegt im wesentlichen am gut verfügbaren Natursteinmaterial, aber auch an den weniger strengen Brandschutzbestimmungen. Während Lübeck bereits 1276 den Massivbau vorschrieb, förderte ihn der Rat von Hannover erst ab 1458. So prägte der hölzerne Fachwerkbau das Bild der historischen Stadt bis zur Kriegszerstörung - die gerade deshalb besonders verheerend ausfiel64.

Die Entwicklung der Backstein-Mauertechnik in Hannover läßt sich nur anhand weniger publizierter Ziegelformate nachvollziehen:65

Fundort Datierung Format ( in cm)

Georgskirche II

zweite Hälfte 13. Jh.

28,5 x 13 x 7,8

Georgskirche III

1290-1340

26 x 12 x 8,5

Rathaus-Marktstr.flügel

1453/55

27,5 x 13 x 6,5-8,0

Grabgewölbe St. Ägidien

16.-18. Jh.

27 x 14 x 7

Grabgewölbe St. Georg

16.-18. Jh.

24,5 x 13 x 7

Die in großer Stückzahl produzierten Ziegel sind ungleich eher für eine großräumigere Betrachtung geeignet als die stark von lokalen Vorkommen abhängigen Natursteinmauern. Während die kunsthistorische Forschung der Betrachtung der Fassaden- und Grundrißgestaltung breiten Raum gewährte, sind zusammenfassende bautechnische Untersuchungen über Ziegelformat und Mauerverband immer noch die Ausnahme66. Daher wird in Niedersachsen bis heute auf den grundlegenden Aufsatz von E. Neumann von 1959 zurückgegriffen, der den überregionalen Charakter der Backsteintechnik in Niedersachsen belegte. Er erkannte die chronologische Empfindlichkeit der Backstein-Höhe, die weit besser zu gliedern ist als das variierende Format67:

Datierung oder Bezeichnung Höhe

Zweite Hälfte 12. Jh.

6 - 7,6 cm

13. Jh.

7,5 - 8,5 cm

14. Jh.

8,5 cm

15. Jh.

8,5 - 10 cm

16. Jh.

7 cm

17. Jh.

6 cm

"Klosterformat"

28,5 x 13,5 x 8,5 cm

Reichsformat/ DIN-Format

25 x12 x 6,5 cm

Die oben aufgelisteten Formate aus Hannover fügen sich grob in diese Entwicklung. Die Aussagekraft der Backstein-Höhe konnte in Lübeck bestätigt werden, wenn sich auch die dortigen Werte von den niedersächsischen unterscheiden, dies gilt noch stärker für Untersuchungen in Duisburg68. Die Überarbeitung und Ergänzung dieser Ziegelchronologie auf der heute stark erweiterten Quellenbasis ist ein Desiderat, die vorgestellten Datierungen sind deshalb nur ein grober Anhaltspunkt.

 

5.4. Horizont D: Die Bebauung der Grundparzellen (zweites Drittel 14. Jh. bis 15. Jh. (Abb. 9, Abb. 18, Abb. 19)

5.4.1. Die Trennung von K 38 und K 39

Im nördlichen Grabungsareal (Ostbereich, Abb. 9) entstand im 14. Jh. eine Bruchsteinmauer (M III-2/3). Das nur in geringen Resten erhaltene Bauteil war als Schalenmauer ausgeführt. Sie ruht auf einer Planierschicht (Ps III-4), die zwei Wandscherben der Warenart d2 enthielt. Diese Wandscherben liefern den vagen terminus post quem "spätes 13. Jh.". Die Mauertechnik entzieht sich einer näheren Datierung und Deutung, es sei denn, man will die Abwesenheit von Ziegelflickungen als Indiz für einen Zeitansatz vor dem 15. Jh. nehmen. Die Kante der Mauer liegt genau an der Parzellengrenze K 38/39, die im 14. Jh. entstanden sein (siehe Horizont C) und den terminus post quem für diese Mauer darstellen dürfte. Grundsätzlich könnte auch die Existenz der Mauer den Grenzverlauf bestimmt haben, dies verändert die grobe Datierung jedoch nicht.

5.4.2. Das Anwesen "alt K 47"

Im südlichen Grabungsareal (Abb. 18) wurde im Bereich von K 48 eine 1,40 m tiefe Grube ausgehoben (Grube J, Beil. 6, P 10,20-22). Im Planum zeichnete sie sich als unregelmäßige, grob längsrechteckige Verfärbung von über 1,10 m x 0,60 m ab. Ihre unterste Einfüllschicht enthält Steinzeug Siegburger Art und ist deshalb ab dem zweiten Drittel des 14. Jh. anzusetzen. Die oberen Einfüllschichten enthalten neben Randscherben des 14./15. Jh. auch älteres Fundmaterial, darunter einen Kugeltopf aus dem späten 12./13. Jh., also ein offenkundig verlagertes Inventar (Abb. 39,48). Obwohl der Umriß besonders im Planum an eine Latrine erinnert, enthielt keine Schicht Fäkalien oder hatte humosen Charakter, ihre Funktion muß offen bleiben, vielleicht diente sie schlicht der Gewinnung von Bau- oder Schüttmaterial.

In diesem Horizont wurde das Rückgebäude von Dammstr. 15 errichtet (Abb. 18): Neben M I-12 zeichnet sich die zugehörige Baugrube ab (Gr I-242.5/.6, siehe Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 2/3). Sie enthält Wandscherben des 13.-14./15. Jh. und schneidet die fundleere Planierschicht I-241.3, die wiederum Grube J überdeckt (Beil. 6, P 10,23). Deshalb gehört das Gebäude in das fortgeschrittene 14. oder 15. Jh. Das Mauerwerk ist verputzt und läßt deshalb keine direkten Aussagen zur Mauertechnik zu (Abb. 80/3). Zur ältesten Bauphase gehören die auf Verbund gebauten Hau- und Bruchsteinmauern M I-10-13 (Beil. 7, Ber. 2). Ihre Fundamente reichten ursprünglich bis etwa einen Meter unter die zeitgenössische Oberfläche (Beil. 6, P 10,16), bildeten also wohl einen Halbkeller, der erst nachträglich vertieft wurde (Beil. 6 P 10,24). Anstelle der jüngeren M I-9 erhob sich höchstwahrscheinlich die zugehörige Nordwand - die anläßlich der Kellervertiefung ersetzt wurde.

Auffallend ist die abweichende Mauerstärke der Südostecke, im Unterschied zur Stärke der übrigen Wände (0,80 m) wächst sie sprunghaft auf 1,70 m an. Das Gebäude hatte eine Grundfläche von 3,50 x 5,70 m und stand traufständig zur historischen Dammstraße im Hinterhofbereich des brauberechtigten Grundstücks K 47. In seiner Lage, Dimension und Mauerstärkenveränderung gleicht es dem Rückgebäude K 38/39 der Köbelingerstr. 1, dies ist ein weiteres Indiz für seine Datierung in das 14. Jh.

5.4.3. Das Anwesen "alt L 1"

Oben wurde bereits erläutert, daß die älteste Bodenoberfläche (Lh I-215) im Bereich Dammstr. 13 bis in das 14. Jh. offenstand (siehe Horizont C). Im Zuge einer neuen Bebauung wurde diese Bodenoberfläche nun überdeckt (Beil. 5, P 9,5.6 über 2). Grube H wurde offenbar mit dem Aushub dieser Bauarbeiten - aus statischen Gründen ? - verfüllt: Ihre oberen Füllschichten gleichen in ihrer Beschaffenheit Lh I-215 (Beil. 5, P 9,8-10)69.

Zu dieser Bauphase zählen zwei Bruch- und Hausteinmauern, die als Fundamentmauern eines Fachwerkbaus zu deuten sind (M I-270 und M I-207, Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 4 und Abb. 18). Das zeitgenössische Außenniveau ist aus der Oberkante von Grube J oder der sie überdeckenden Planierschicht zu erschließen, dementsprechend kann der zugehörige Bau nicht unterkellert gewesen sein (Beil. 6, P 10,22 oder 23). Die Ostwand stand wahrscheinlich an der Parzellengrenze K 49/ L 2. Die Südwestecke ist in Form eines glatt abgemauerten Stumpfes erhalten, er markiert nicht nur den Standort der Westwand, sondern auch den ältesten Zugang. Dieser Bau ist wohl mit der 1489 genannten Scheune hinter K 49 (siehe Anhang 1) zu identifizieren. Die auch landwirtschaftliche Nutzung der domus-Grundstücke wird durch Vorschriften über den zulässigen Vieheintrieb in die Gemeinde-Herde aus dem 16 Jh. bestätigt - die ältere Rechte fortschreiben dürften.70

Dieses Gebäude stand um 6,50 m von der historischen Straßenkante der Dammstraße zurückgesetzt (Abb. 18). Im Zwischenraum zur Straße zeichnet sich die rundliche Grube K ab, sie mißt etwa 0,70 m Querschnitt, ihre Abgrenzungen enthalten Holzfasern (Beil. 5, P 9,23). Rekonstruiert man ihre Oberkante bis zum Niveau der zeitgenössischen Oberfläche Lh I-215, so erreicht sie eine Gesamttiefe von etwa drei Metern. Ihre Füllung enthielt als einzigen datierbaren Fund eine Randscherbe, die in das das 14./15. Jh. zu setzen ist. Die beträchtliche Tiefe, die bis zu dem von H. Plath erschlossenen Grundwasserspiegel hinabreicht, und der geringe Durchmesser lassen an den unteren holzausgesteiften Teil eines Brunnens denken. Ähnliche Brunnenröhren sind aus Braunschweig, aber auch aus Hannover-Schmiedestr. 30 im 13./14. Jh. bekannt. Die hölzerne Aussteifung könnte auf den unteren Teil beschränkt gewesen sein, während im Aufgehenden grundsätzlich ein runder steinerner Aufbau - auch mit größerem Durchmesser - möglich wäre71.

Im Hof Dammstr. 12 entstand in diesem Horizont Grube D (Beil. 3, P 2,20-22). Ihre Ausdehnung ist nicht mehr zu ermitteln, sie reichte aber wahrscheinlich von IR 20 bis unter M I-176 (Abb. 18). Die Funktion ist nicht mehr erschließbar. Ihre Füllung enthielt das Halsfragment einer Jacobakanne und wurde deshalb frühestens in der zweiten Hälfte des 14. Jh. eingeschüttet (Abb. 61,184). Dieses Fragment liefert zugleich den terminus post quem für die Anlage der benachbarten Grube C, die Grube D schneidet (Beil. 3, P 2,23-27). Im Planum zeichnete sich mit ihrer Ost- und Südgrenze ein rechteckiger Umriß von ca. 2,30 m Länge und sicher weit über 0,40 m Breite ab, d.h. diese holzverschalte Grube reichte gewiß bis unter das jüngere Haus Dammstr. 12 (Abb. 18). Ihre Füllung enthielt Keramik, die nur grob in das 13.-15. Jh. zu datieren ist. Größe und Bauart lassen wiederum an eine Latrine denken, wobei erneut keine Fäkalreste dokumentiert sind. Derart einfach ausgeführte Versitzgruben sind im späten Mittelalter und darüberhinaus weit verbreitet, so daß einer Datierung ab der Mitte des 14. Jh. nichts im Wege steht72. Dieser Zeitansatz ist auf die sie überdeckende Ostwand von Dammstr. 12, M I-176, zu übertragen - die leider nicht näher dokumentiert worden ist (Beil. 3, P 2,28).

Damit wird im späten 14. Jh. eine Bebauung der Parzelle "alt L 1" erkennbar, die sich aus einem nicht mehr nachweisbaren, wohl giebelständigen Vorderhaus mit rückwärtigem Steinwerk (Dammstr. 8-11), einem anschließenden Seitenflügel unbekannter Breite (Dammstr. 12) und einem quer orientierten Hinterhaus (Dammstr. 13) zusammensetzt (Abb. 18). In dieser Zeit verfügte lediglich das Steinwerk über einen Keller. Die Dammstraße besaß noch keine geschlossene Straßenflucht: mit dem Brunnen (Grube K) grenzte eine Freifläche an die historische Straße.

Der Hofbereich östlich Dammstr. 12 war dagegen vollständig umbaut (Abb. 18). Setzt man auf dem Nachbargrundstück L 2 eine vergleichbare Bebauung voraus, so konnte der Hof nur über eine Zufahrt erschlossen werden, die über L 1 östlich des Steinwerks vorbeiführte. Dazu paßt, daß spätestens in diesem Horizont auch der letzte offene Abschnitt des großen Grabens - östlich des Steinwerks - verfüllt wird (Abb. 18): Über einem Paket aus fundleeren Schichten liegt eine Lehmschicht mit aufgepackter Steinlage (Beil. 5 P 7,13 über 9-12,). Da letztere im ehemaligen Böschungsbereich bis in die unteren Schichten einzieht, handelt es sich wohl um eine rasche Verfüllung in einem Arbeitsgang. Die Lehmschicht enthält eine Wandscherbe geflämmten Steinzeuges Siegburger Art, sie kann somit frühestens im fortgeschrittenen 14. Jh. aufgebracht worden sein. Die Steinpackung ist als Pflasterung der Hofzufahrt anzusprechen, die auch nachträglich eingesunken sein könnte, sie erstreckt sich bis in den Hofbereich (Beil. 4, P 5,6). Auf ihr lagerte sich eine lehmige Schmutzschicht ab (Beil. 5, P 7,14 und Beil. 4, P 6,14).

5.4.4. Die Entstehung selbständiger Buden als Teile von "alt L 1"

Um 1400 kommt es zu Um- oder Neubauten (Abb. 19): Die inneren Wände der Dammstr. 12 sind in Mauertechnik Typ III ausgeführt (M I-72,73,76 und 80, Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 5, Abb. 81/1). Sie setzen an die zu diesem Zweck ausgebesserte Nordwand des Steinwerks an (M I-75). Die Längswände tragen ein Halbtonnengewölbe aus Ziegeln, das quer zur Leinstraße orientiert ist. Da die neue Bauflucht von der älteren Mauer M I-176 abweicht, handelt es sich wohl um einen weitgehenden Neubau, der in Fachwerk zu rekonstruieren sein dürfte. Der neue Keller ist ebenso tief wie der ältere Keller des Steinwerks (siehe Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 6-8). Der Kellerboden B I-83 besteht aus Sandsteinplatten, es muß offen bleiben, ob er zum ursprünglichen Bestand gehört oder eine jüngere Zutat ist.

Während die Mauertechnik einen grundsätzlichen Zeitansatz im 14. Jh. erlaubt, schiebt ihn die von der älteren Mauer M I-176 überdeckte Latrine (Grube D) in das späte 14. Jh. hinauf. Die benutzten Ziegelformate gehören grob in das 15. Jh., so daß alles auf die Entstehung des Kellers etwa in der Zeit um 1400 bis frühes 15. Jh. hinweist. Das Halbtonnengewölbe gehört damit zum ältesten (datierbaren) Gewölbekeller in der Dammstraße.

Die Anlage des Kellers könnte mit einer Nutzungsaufteilung des zuvor als Einheit bewohnten Anwesens "alt L 1" zusammenhängen, d.h. es wurde offenbar Kellerraum für Bewohner geschaffen, die den älteren Steinwerkkeller nicht nutzten. Als Bauherr ist wahrscheinlich der Eigentümer von "alt L 1", Hans Kone, zu identifizieren. 1428 wird dieses Gebäude im Unterschied zu K 49 als kleine Bude des Hans Konen bezeichnet (Anhang 1). Rekonstruiert man in den Zwischenraum von M I-76/80 bis zur Dammstraße ein zweites ähnliches Gewölbe, so wäre K 50 größer als der oben vorgestellte älteste Bestand von K 49. Entweder wurde K 49 also zwischenzeitlich bis zur Dammstraße erweitert oder die Unterscheidung bezieht sich auf die Höhe.

Das Steinwerk erscheint 1474 als besitzrechtlich in K 51 und K 52 quergeteilt. Diese Unterteilung ist auch im archäologischen Befund nachvollziehbar: die ältere Binnenwand M I-94 ist in Bruchstein ausgeführt und an M I-186 und M I-166 angesetzt. Sie enthält einen ziegelgefaßten Durchgang, dessen Ziegelformat grob in das 15. Jh. weist. Beide Kellerteile werden separat in abweichender Technik überwölbt: der nördliche Kellerteil (K 51) erhält ein Gewölbe aus zwei Halbtonnen, das auf eine Schildmauer gestützt längs zur Dammstraße orientiert ist (M I-108,114,115,123, Beil. 5, P 7,29; Abb. 81,2). Zum Zeitpunkt dieser Einwölbung wird die Nische M I-91.1 ausgebrochen und mit denselben Ziegeln eingefaßt sowie die Mauer M I-90 ausgebessert (Beil. 5, P 7,28; Abb. 79,2). Mit M I-118 wurde ferner eine große Nische eingebaut - große Wandnischen sind nach C. Meckseper ein Merkmal des frühen 15. Jh. (Abb. 81/3; Beil. 5, P 7,31)73. Gewölbeart und Ziegelformat von M I-92 sind mit dem Keller von Dammstraße 12 identisch, deshalb dürften die Bauarbeiten in K 51 zeitlich nahe mit jenen in K 50 erfolgt sein, also im frühen 15. Jh.

Im 15. Jh. wurde in die Südostecke des Steinwerkkellers ein Zugang gebrochen (Abb. 19, M I-221-225): er ist nur 0,60 m breit und führt über fünf Stufen in das Vorderhaus. Die Schalenmauer M I-102 konnte aus statischen Gründen nur in geringer Breite aufgebrochen werden, der Durchbruch wurde am inneren Mauerhaupt mit Hausteinquadern stabilisiert und im Mauerkern mit Ziegeln ausgekleidet, deren Format eine Datierung in das 13. oder 15. Jh. prinzipiell offenläßt (Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 7, M I-225 und M I-221). Grundsätzlich könnte die Eckquaderung von einer älteren Nische zeugen, die lediglich erweitert wurde, dagegen spricht allerdings, daß derartige Ecklösungen an den ältesten Mauern des Steinwerks fehlen, dafür aber bei der Nische M I-118 auftreten (Abb. 80,9). Obwohl die obere erhaltene Stufe etwa dem Außenniveau des 13. Jh. entspricht, ist der jüngere Zeitansatz plausibler: Erstens werden in Hannover Ziegelmauern an Profanbauten erst seit Errichtung des Altstädter Rathauses im frühen 15. Jh. üblich, zweitens schließt die Ziegelmauer nicht bündig mit der Außenseite der Steinwerk-Südwand ab, sondern ist dort abgeschlagen (Beil. 7, Ber. 7). Der schräge Durchbruch führt in die Nordwestecke des Gebäudes Dammstr. 10, dicht an die Innenseite von M I-144 (Abb. 19).

Unter Horizont A wurde erläutert, daß die Bauflucht der Bruchsteinmauer M I-144 mit mehreren älteren Befunden korrespondiert. Leider wurde diese Mauer nicht dokumentiert. Ihre Stärke übertrifft die aller Mauern, die jünger als das Steinwerk sind, sie selbst ist an die Südwand des Steinwerks angesetzt, also jünger. Da sie an der Grenze zu K 54 abgeschlagen ist, könnte sie sich ursprünglich bis zur Leinstraße erstreckt haben. Damit handelt es sich wahrscheinlich um die Grundmauer des Vorderhauses (13.-15. Jh. ?).

Führte der Mauerdurchbruch von K 52 in den Keller von K 53, so kann dieser nicht allzu tief gewesen sein: das Endniveau der Treppe liegt nur einen knappen Meter unter dem Außenniveau (vgl. Beil. 3, Profil 2,19) - wobei die letzten Stufen nicht erhalten sind - also eher noch höher. Wahrscheinlicher ist, daß Dammstr. 10 ursprünglich keinen Keller besaß und deshalb ein Zugang zum Keller des Steinwerkes erforderlich war.

Der Durchbruch des Verbindungsganges von K 52 zu K 53 hängt wohl mit der Unbenutzbarkeit des ältesten Zuganges (wahrscheinlich eine Falltür) zusammen. Dies könnte - von Erwägungen der Bequemlichkeit abgesehen - besitzrechtliche Gründe haben: Von 1464 bis 1473/74 ist der wohlhabende Schneider Hans Swider Eigentümer der benachbarten Grundstücke L 1, K 53 und K 51. Letzteres wird bei der Verlassung an Hermen Walters bezeichnet als Steinbude mit dem halben Keller74, der Keller K 52 ist offensichtlich klar abgegrenzt vom übrigen Steinwerk.

In IR 17 wurde östlich des Steinwerk-Vorbaues Grube L in die schmutzbedeckte Pflasterung eingetieft (Beil. 5, P 7, 15-17). Sie hat einen trichterförmigen Querschnitt und erreicht eine Tiefe von ca. 2,50 m. Im Planum zeichnete sie sich als rundliche Verfärbung von etwa 2,00 m Durchmesser ab (Abb. 19). Die Füllung enthält Keramik, deren jüngste Stücke in das 15./16. Jh. gehören, darunter jedoch noch keine Hafnerware, so daß die Aufgabe der Grube im 15. Jh. erfolgt sein dürfte, ihre Funktion ist nicht mehr zu klären.

Noch unklarer ist der letzte nennenswerte Erdbefund dieses Horizonts, die fundleere Grube M, sie ist nur grob in das 13.-15. Jh. zu datieren und überdeckt die Baugrube des Steinwerks (Gr I-181.126, Beil. 3, P 1,17).

5.5. Horizont E: Bauliche Verdichtung (15./16. Jh.; Abb. 9, Abb. 19)

5.5.1. Die Aufteilung der Einheit Steinwerk/ Vorderhaus

Der Verbindungsgang zwischen Steinwerk (K 52) und Vorderhaus (K 53) wird nach Ausweis der Ziegelhöhen im 15. Jh. vermauert (vgl. Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 7 und 8, M I-100 und M I-124): Die benutzten Ziegelformate sind identisch mit jenen der inneren Kellerwände von K 53 (M I-124/ 125, I-129/131). Die Aufgabe des Verbindungsganges hängt deshalb eng mit der Unterkellerung des Nachbargebäudes zusammen. 1474 bezieht der wohlhabende Schneider Mauritius van Linden das Anwesen K 53 ausdrücklich ohne die Steinbude und ihr Zubehör (Anhang 1). Wir können diese Besitzertrennung mit der Vermauerung des Durchbruchs in Verbindung bringen: die Abtrennung des einst zugehörigen Kellers bedingte wohl die Anlage eines neuen Kellers unter K 53, der ein längs zur Dammstraße orientiertes Flachtonnengewölbe erhielt. Der Keller besitzt zwei flachbogig überwölbte Nischen, die bauzeitlich sind (M I-129.1/.2, Abb. 82/1, Beil. 7, Ber. 8), eine kleinere, aber ähnliche Nische befand sich im Keller des Leibnizhauses in Hannover aus der zweiten Hälfte des 15. Jh.; in Braunschweig gibt es allerdings auch Belege aus dem 16. Jh.75 Wahrscheinlich ist dieser Keller mehr oder minder kurz nach 1474 errichtet worden. Folglich verfügt er über das älteste (datierbare) Flachtonnengewölbe der Dammstraße. Die abgebildete Südwand M I-127 (Abb. 19) ist ein jüngerer Einbau, obwohl das Ziegelformat grob in das 15. Jh. weist, ist auch das 16. Jh. grundsätzlich möglich. Der Keller K 53 erstreckte sich also ursprünglich weiter nach Süden und wurde möglicherweise erst bei Abteilung der Bude K 54 im Jahre 1540 verkleinert.

Nach Aufgabe des Mauerdurchbruchs zu K 53 erhielt auch die südliche Kellerhälfte des Steinwerks (K 52) ein Gewölbe: über die Mauern M I-99 und M I-103-105 spannte sich eine Flachtonne, die längs zur Dammstraße orientiert war (Abb. 19;Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 7). Ziegelformat, Gewölbeart und die historischen Überlegungen machen eine Datierung dieser Einwölbung ab dem späten 15. Jh. wahrscheinlich. Nach Abschluß der Einwölbung wird in K 52 eine neue Treppe errichtet, ihr Ziegelformat weist zwar in das 15. Jh., sie wurde jedoch mehrfach überformt und war bis zur Zerstörung in Gebrauch, so daß ohne Bauaufmaß keine verläßliche Datierung mehr möglich ist (M I-96-98, Beil. 7, Ber. 7).

5.5.2. Unklare Umbauten im Bereich K 38 und K 39

Im nördlichen Grabungsareal (Ostbereich, Abb. 9) wurde in diesem Horizont das Rückgebäude der Köbelingerstr. 1 (K 38/39) abgebrochen. Die Ausbruchgrube enthielt charakteristische Keramik des 15./16. Jh. Bereits im ältesten Hausbuch werden 1428 für das größere Grundstück K 39 in Händen von Tile van Cassel zwei Buden bezeugt, 1534 besitzt Heny Brockmann nur noch eine Bude. Wahrscheinlich besaß Tile van Cassel - wie in Hannover üblich - eine Bude über der Hofzufahrt seines Grundstücks, bei der zweiten Bude könnte es sich um das Rückgebäude handeln, das möglicherweise besitzrechtlich zwischen K 38 und K 39 ähnlich geteilt war wie das Steinwerk in K 51 und 52. Die Ausbruchgrube wird zudem von einer jüngeren Latrine überschnitten: Der Befund ist allerdings sehr fragmentarisch (III-17, Abb. 9, Abb. 82/3), es waren nur ein bis zwei Steinlagen erhalten. Der Füllungsrest umfaßte nur 0,60 m Mächtigkeit und enthielt Funde aus dem 15. Jh. Deshalb erfolgte der Abbruch des Rückgebäudes unter Tile van Cassel oder einem ungenannten Erben nach 1428. Beide Grundstücke sind im 15. Jh. in Händen wohlhabender Besitzer (Anhang 1).

Von weiteren Baumaßnahmen zeugt die obere Füllung der Latrine III-11 (Beil. 6, P 11,4-8). Sie besteht aus kalkhaltigem und lehmigem Schutt, der vermischte Funde des 12. und 13.-16. Jh. enthält76, die offenbar regelrecht einplaniert wurden. Wahrscheinlich wurde der Rückraum des Grundstücks K 39 für eine nicht mehr zu ermittelnde Neubebauung geräumt.

5.5.3. Der Neubau des Hermen Goderingk auf K 49

Grube H wurde nun endgültig überdeckt: Die oberen Füllschichten umfassen das Bett des Ziegelbodens B I-61, die jüngsten Funde aus diesem Paket sind in das 15./16. Jh. zu datieren und markieren den Einbau des Fußbodens (Beil. 3, P 2,33.34). Dieser gehört zu einer jüngeren Unterkellerung, die etwa die Tiefe des Steinwerkkellers erreicht: Über zwei Bruchsteinmauern erhob sich ein Flachtonnengewölbe (M I-46,50 Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 4). Der Ziegelboden erstreckt sich bis in eine nischenartige Erweiterung im Osten (M I-203 Abb. 19). Die Ziegelformate des Kellerhalses (M I-57/ M I-59) gehören grob in das 15. Jh. Unter Berücksichtigung der oberen Füllschichten von Grube H ergibt sich eine Datierung dieser Bauphase etwa um 1500. Die älteren Mauern M I-207 und M I-270 werden gleichzeitig mit Ziegeln übermauert. Von diesem aufgehenden Bau sind in IR 24 und 26 mit den Mauern M I-199 und M I-206 nur dürftige Reste erhalten, die keine direkten Aussagen zur Baugestalt ermöglichen, doch ist auch er höchstwahrscheinlich als Fachwerkbau zu rekonstruieren.

Im Vorderbereich von Dammstr. 13 wurde um 1500 ein Schornstein errichtet (M I-64-68), der über seine Ziegel und die Funde aus den von der Baugrube geschnittenen Schichten zu datieren ist (Beil. 5, P 9, 16 schneidet 15). In der Nähe wurden mehrere Ofenkacheln - allerdings aus der zweiten Hälfte des 16. Jh. - aufgelesen, so daß der hier befindliche Raum als etwa 5 x 6 m große Stube anzusprechen sein dürfte, die zur Straße gelegen war77. Dieses Gebäude ist mit dem von Hermen Goderingk 1489 beabsichtigten Umbau der älteren Scheune zu identifizieren, die hinter K 49 lag - also war auch der Vorderbereich zu diesem Zeitpunkt schon überbaut (Anhang 1, K 49).

5.5.4. Die Aufteilung von "alt K 47"

Der Keller Dammstr. 14 besitzt ein langgestrecktes Flachtonnengewölbe (Kellerschnitt Beil. 7, Ber. 3). Es umfaßt offenbar zwei Bauphasen, deren Abfolge nicht mehr zu klären ist: zur einen Phase gehört der vordere Teil mit M I-36 und M I-45, zur anderen der hintere Teil mit M I-43 und M I-39 (Abb. 19). Die Ziegelformate des hinteren Teils gehören in das 15. und 16. Jh., sein Mauerwerk ist mit Mauertyp IV zu vergleichen (15. Jh., Abb. 82/3). Der Befund paßt also zur 1469 im Hausbuch bezeugten Abteilung der Bude K 48 von K 47 (Anhang 1), die zugleich terminus post quem für den Baubeginn ist. K 47 überbaute offenbar die ehemalige Hofeinfahrt der Gesamtparzelle "alt K 47".

Hinter dieser Bude lag im Hofbereich Grube N, die Keramik des 15./16. Jh. enthielt (Beil. 6, P 10,25). Sie schneidet tief in den Untergrund ein und reichte wahrscheinlich bis an das Fundament von M I-42 - wobei weder dieser Anschluß noch ihre Unterkante erfaßt wurden. Ihre Funktion ist unklar - die Abmessungen wären als Baugrube für M I-42 zu groß. Sie wird überdeckt von einem Schornsteinfundament mit zugehöriger Baugrube, die nur über die Fundvergesellschaftung in diesen Horizont zu datieren war (Beil. 6, P 10,26-27). Beide Gruben dürften mit den umfassenden Bauarbeiten an K 48 in Beziehung stehen und sind deshalb nach 1469 anzusetzen.

5.5.5. Die Latrine II-44

Aus diesem Zeithorizont stammt Latrine II-44. Ihre genaue Lage ist nicht mehr zu ermitteln78, sie befand sich im Grenzbereich L 2/ L 4, gehörte also in jedem Fall zu einem Grundstück der Leinstraße (Abb. 5 und Abb. 6,1). Ihr reichhaltiges Fundinventar zeugt von Wohlstand und ist in das 15. und vor allem 16. Jh. zu datieren, so daß die Latrine um 1500 höchstwahrscheinlich in Gebrauch war: Neben einer auffallenden Menge Siegburger Steinzeug (Abb. 61,187- 62,189) und Glas (Abb. 74, 244-252) enthielt sie Lederreste (Abb. 77). Vielleicht handelt es sich um Abfälle aus der Werkstatt des Trippenmachers Hans Botfeld, dessen mehrfacher Hausbesitz ihn zudem als wohlhabend ausweist (Anhang 1, L 2, L 4, "alt K 47"). Darüberhinaus fand sich in ihr das einzige Stück Weserware der Grabung (Abb. 65, 208, 17. Jh.), da aber keine Stratigraphie vorliegt, ist nicht klar, ob dies für eine längere Nutzung spricht.

5.6. Horizont F: Neuzeit (Beil. 1)

Der Baualtersplan (Beil. 8) stellt alle Befunde der Südfläche zusammen. Zu den mittelalterlichen Mauerzügen (grau, schwarz, grün und blau) kommen mehrere neuzeitliche Befunde (orange und rot). Bemerkenswert ist, daß offenbar komplette Neubauten die Ausnahme zu sein scheinen, sie beschränken sich auf kleine Nebengebäude:

5.6.1. Neubauten

Dammstr. 12 erhält nach Ausweis der Ziegelformate im 16. Jh. eine in den Innenhof führende Kellertreppe und eine Trennwand (M I-74, M I-79). Möglicherweise hängen diese Baumaßnahmen mit der Aufteilung des Hauses 1529 in zwei Buden für Hermen Scherer und Volckmer Mezewinkel zusammen, die zwei getrennte Kellerzugänge wünschten (Anhang 1).

Der kleine ummauerte Raum IR 23 (Beil. 1) an der Ostgrenze von K 53 schmiegt sich in einen Parzellenzwickel. Sein Fundament reichte bis einen halben Meter über die Sohle des hier ebenfalls erfaßten, großen Grabens (Abb. 80/1), war also deutlich eingetieft. Der Fußboden ist über die Ziegelhöhe in das 17. Jh. zu datieren. Während das Format der Wände grob in das 15. Jh. weist, ist der benutzte Holländische Mauerverband erst an neuzeitlichen Bauten belegt79. Die geringe Dimension von etwa 1 x 2 m könnte auf eine Latrinenfunktion hinweisen, ebenso die spitz ausgezogene Ecke80. 1520 verpflichtet sich Ludeke Hagedorn zur Instandhaltung einer von ihm angelegten Dachrinne zwischen L 1 und K 53 (Anhang 1), er ist seit 1500 Eigentümer des Grundstücks und könnte somit im frühen 16. Jh. den fraglichen Bau errichtet haben.

Ebenfalls über dem verfüllten großen Graben wurden die kleinen Anbauten IR 16, 17, 19 und 21 errichtet (Beil. 1). IR 17 besaß eine Bodenpflasterung (Beil. 5, P 7,19), die zu einem eingelassenen gepichten Holzfaß hin abfiel (Beil. 1). Letzeres enthielt ausschließlich neuzeitliche Keramik, darunter einen Tonpfeifenkopf mit Werkstättenkennung (Abb. 71,231). Der Raum ist als Latrine mit Setzgrube anzusprechen. IR 19 ist über die Ziegelformate in das 16./17. Jh. zu datieren. IR 21 überbaut Graben B (Beil. 4, P 4,15.16), seine Bauausführung erinnert sehr an die genannten kleinen Anbauten, daher dürfte auch er neuzeitlich sein.

Der Bereich von K 54 und L 1 wurde nur teilweise ausgegraben: Die Mauerreste lassen sich zwar über ihr Ziegelformat grob in das 15. Jh. datieren, aber die geringen Mauerstärken gleichen mehr den neuzeitlichen als den mittelalterlichen Befunden. Für diesen jüngeren Zeitansatz spricht auch die späte Nennung der von K 53 abgeteilten Bude im Hausbuch von 1550. Die verstümmelten Befunde M I-140-143 (Beil. 1) im Rückbereich von K 54 sind nicht mehr zu deuten, da ihr Ziegelformat identisch mit dem des benachbarten IR 23 ist (Beil. 2), dürften auch sie neuzeitlich sein.

5.6.2. Umbauten (Beil. 8, orange)

Im 16. Jh. werden umfassende Bauarbeiten an Dammstr. 13 vorgenommen: der östliche, nischenartige Teil wird abgemauert (M I-88) und nimmt Substruktionen für nicht mehr ermittelbare Zwecke auf (M I-200/202). An diese setzt ein 1 x 1 m großer, quadratischer Einbau M I-84-86 an, der in außerordentlich regellosem Mauerwerk ausgeführt wurde (Beil. 7, Ber. 4). Dieser Schacht könnte als Latrine gedient haben, denn er enthielt große Mengen neuzeitlicher Keramik des 16./17. Jh., darunter auch zerscherbte, aber vollständige Stücke (Abb. 67,214-216). Der eher schlichte Eindruck dieses Inventars spricht dafür, daß es sich wohl nicht um die Hinterlassenschaften des 1507 genannten Eigentümers, des herzoglichen Vogtes Luder Bockholt, sondern eher namenloser Mieter handeln dürfte (Anhang 1).

Wahrscheinlich im 16. Jh. wird das Rückgebäude Dammstr. 15 umgebaut: sein Keller wird durch die Unterfangung der Wände M I-10-13 nachträglich vertieft (Beil. 6, P 10,24 und 30-34). Die westliche Wand M I-13 wird durchbrochen, dort schließt sich ein etwa 11 m langer, mit einer Flachtonne überwölbter Keller an, der bis zur Straßenfront führte. Die Abbruchkante von M I-13 ragt als Stumpf in den Durchgangsbereich. In die Kellerwände werden ziegelgefaßte Nischen eingebaut, die wohl schachtartig zur Belüftung/ Belichtung dienten. Inwieweit der vordere Keller ältere Bauteile integriert - hierauf könnten die Baufuge in M I-9 und der Fluchtwechsel der beiden Längswände deuten - ist nicht mehr zu klären.

Die in reiner Ziegelbauweise ausgeführten Mauern in Dammstr. 16 sind höchstwahrscheinlich neuzeitlich, für eine Deutung jedoch zu fragmentiert.

1541 wird auf dem Grundstück K 40 im nördlichen Grabungsbereich die neue "Coldunenborch" (="Kaldaunenburg") errichtet (Abb. 9)81. Dieser 1842 abgebrochene dreistöckige städtische Fachwerkbau ist in mehreren Zeichnungen und Beschreibungen überliefert (Abb. 20,1). Es handelte sich um das größte der bekannten Fachwerkhäuser in Hannover, errichtet in prominenter Lage am Marktplatz. Insgesamt fügt er sich in die bekannten Formen des niedersächsischen Fachwerkbaues der Übergangszeit vom Mittelalter zur Neuzeit82. Diesem Bau ist nach Ausweis der zugehörigen Funde ein Ziegelfußboden zuzuordnen (Beil. 6,P 12,3). Wie das Hausbuch belegt, integrierte der Neubau wohl einen älteren Keller von vor 1428 (Anhang 1), zu diesem könnten die in Resten erhaltenen Bruchsteinmauern gehören (III-35, III-59/60; Abb. 9 und Beil. 6, P 12,7, Abb. 83/1). Die "Coldunenborch" wurde 1842 abgebrochen und durch den im Kellerbereich gut erfaßbaren Neubau (Abb. 9, dünne Linien im Planum) ersetzt.

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